Katzenschutzverordnung
In Deutschland leben ca zwei Millionen Streunerkatzen.
Das sind Tiere die entlaufen sind, ausgesetzt oder auf der Straße geboren wurden. Sie und ihre Nachkommen leben auf verlassenen Grundstücken, in Kleingartenanlagen oder auf Campingplätzen und verwildern immer mehr. Diese Tiere kommen meist ohne die Hilfe des Menschen nicht aus. Sie leiden, hungern und erkranken, erliegen einem Parasitenbefall oder ihren Verletzungen.
Tierschutzorganisationen wie wir, sind fortwährend damit beschäftigt, die Tiere einzufangen und zu kastrieren. Außerdem werden sie an Futterstellen mit dem Notwendigsten versorgt. Doch das alles Hilft nicht, die Population einzudämmen, wenn Hauskatzen unkastriert ihren Freigang genießen können.
Neben der Stadt Köln, haben auch viele andere Kommunen in diesem Jahr beschlossen, dass alle Hauskatzen mit Freigang kastriert werden müssen. Außerdem müssen die Tiere mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Dieser Erlass geht auf § 13b Tierschutzgesetz zurück, in dem erforderliche Maßnahmen getroffen werden dürfen, um das Leid der Tiere durch eine zu hohe Population, zu verringern.
Und die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, hilft auch den Besitzern. Denn im Falle des Verschwindens der Katze sorgt diese dafür, dass ein entlaufenes und aufgegriffenes Tier, möglichst schnell zum Halter zurück kommt.
In einigen Bundesländern wie Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein und Thüringen, haben viele Städte und Gemeinden bereits Kastrationsverordnungen erlassen. Bei uns in Sachsen gilt die Verordnung bisher in Großschirma und Radeberg.
Bei Tasso könnt ihr die Verordnung noch einmal nachlesen.
Außerdem findet ihr da eine Liste der Städte.
Link zu Tasso und zur Verordnung