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Unterschriftensammlung - EU will weitreichende Antibiotikaverbot für Tiere - Gefahr für unsere Tiere

2019 wurde die (neue) EU-Tierarzneimittelverordnung 2019/6 verabschiedet. In einem Nachfolgerechtsakt müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament nun bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden sollen.

Im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) wurde Mitte Juli über einen von der Kommission dazu vorgelegten Entwurf für die Verordnung über „Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind“ abgestimmt. Leider hat der ENVI den auf wissenschaftlicher Expertise basierenden Kommissionsvorschlag abgelehnt, obwohl er mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie EFSA, ECDC, OIE und WHO abgestimmt war, mithin also ein echter One-Health-Vorschlag ist. Final muss nun noch das Europäische Parlament Mitte September über den Vorschlag abstimmen.

 

Was wären die Konsequenzen für die Tiere/Tiermedizin?

Wenn der im ENVI beschlossene Entschließungsantrag auch im Europäischen Parlament eine Mehrheit findet, dann wäre ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3.und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden in der Tiermedizin kaum mehr abzuwenden. Von dem Anwendungsverbot wären alle Tierarten betroffen mit dramatischen Auswirkungen für die Therapie von Tieren.

Nach Auffassung der EU-Kommission und des Europäischen Tierärzteverbandes FVE wären dann auch Ausnahmen für Einzeltiere bei schwerwiegenden Infektionen nicht möglich, da die VO 2019/6 eine Reservierung von Wirkstoffen für die Humanmedizin vorsieht und dies über ein Ruhen bzw. Einziehen der Arzneimittelzulassung(en) erfolgen soll.

Viele Krankheiten könnten also nicht mehr oder nicht mehr adäquat behandelt werden. Das hätte erhebliche Auswirkungen für den Tierschutz!

 

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

 

 

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